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Genau zu wissen, welche Ansprüche und Abwehrrechte man innerhalb eines Vertragsverhältnisses hat, ist für den Laien bei der Vielzahl der Gesetze und der unterschiedlich gewichteten Rechtsprechung kaum noch zu überblicken.

Ich helfe Ihnen bei der:

  • Durchsetzung und Abwehr von Zahlungsansprüchen,
  • Rückabwicklung von Verträgen, insbesondere bei Mängelansprüchen,
  • Feststellung und Durchsetzung von vertraglichen Schadensersatzansprüchen,
  • Ermittlung Ihrer Möglichkeiten, sich vorzeitig von Verträgen lösen zu können oder der Vereitelung eines derartigen Unterfangens.
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