Bei einer Scheidungsrate von derzeit etwa 39% wird deutlich, dass Paare schnell in Ausnahmesituationen geraten können, die sie vorher nie für möglich gehalten haben.
Im Vordergrund meiner anwaltlichen Tätigkeit steht das Ziel, eine einvernehmliche Situation zwischen den Beteiligten herzustellen, die es ihnen wieder ermöglicht, sachlich und wirtschaftlich sinnvoll aber auch finanziell gerecht miteinander umzugehen. Meine besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei den Kindern, die nicht die Leidtragenden elterlicher Probleme werden dürfen.
Ich biete Ihnen daher Beratung und Begleitung in folgenden Schwerpunkten an:
- wirtschaftliche Grundanalyse und Auseinandersetzung des partnerschaftlichen Vermögens bis hin zur Hausratsaufteilung und Abschluss von Trennungsvereinbarungen,
- Vorbereitung und Begleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens,
- Klärung Ihrer Zugewinnansprüche,
- Ermittlung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt),
- Regelung der Umgangsrechte mit Ihrem Kind,
- Durchsetzung Ihrer Mitbestimmungsrechte bei der Erziehung Ihres Kindes (Sorgerecht, Aufenthaltbestimmungsrecht etc.)
Vorbereitende Fragen zu familienrechtlichen Problemfeldern kann Ihnen das Internetangebot Scheidung.org beantworten.