Setzen Sie auf Kompetenz im Miet- und im Wohneigentumsrecht
Seit über 23 Jahren unterstütze ich meine Mandanten bei erbrechtlichen Problemen.
Im Bereich Vorsorge und Testament in den klassischen Gebieten:-
Beratung zu erbrechtlichen und versorgungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auch unter dem Aspekt Pflichtteil und Steuern,
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Erarbeitung von bedarfsgerechten Testamentvorschlagen und sonstigen Regelungen,
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sowie in der Testamentsvollstreckung.
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bei der Ermittlung der Ansprüche und der Durchsetzung der Auskunftsrechte,
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Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen,
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und der besonderen Problemlage der Pflichtteilsenziehung.
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Suche und Feststellung von Erben,
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Beendigung von Mietverträgen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen,
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und Begleitung der Anträge zur Erteilung von Erbscheinen und Rechtsumschreibungen von Vermögensgütern (Grundstücke etc.).
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Einsichtnahme in Nachlassakte,
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Überprüfung der lestwilligen Verfügung und deren Auslegung,
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Widerruf und Anfechtung von Testamenten,
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Durchsetzung oder Abwehr Ihrer Ansprüche und Aufklärung über prozessuale Möglichkeiten,
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und selbstverständlich bei der Vertretung vor Gerichten.