Setzen Sie auf Kompetenz im Miet- und im Wohneigentumsrecht
Seit über 23 Jahren vertrete ich meine Mandanten in den klassischen Problemfeldern, die zwischen Wohnungsigentümern untereinander oder zwischen Vermietern und Mietern entstehen können.
Im Bereich des Mietrechts helfe ich Ihnen unter anderen in den Bereichen:-
Abschluss von Mietvertrages (z.B. Ausarbeitung/Überprüfung von Verträgen und deren Klauseln; Begleitung bei Übergabe des Mietobjektes),
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bei Prolbemen während des Mietverhältnisses (z.B. Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Gewährleistung, Mietminderungen, sowie Einhaltung von Verhaltenspflichten),
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Geltendmachung oder Abwehr von Mieterhöhungen,
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Anfertigung und Monierung von Nebenkostenabrechnungen,
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bei der Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses (zum Beispiel zu Kündigungsfristen, Möglichkeiten der Beendigung befristeter Mietverhältnisse, Räumung und Räumungsschutz sowie Vermieterpfandrechten),
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Vorbereitung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen (z.B. Beratung der Verwaltung, Durchsetzung von Akteneinsichtsmöglichkeiten der Eigentümer und des Beirates),
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Anfertigung, Überprüfung und gerichtliche Durchsetzung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen,
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Vertretung bei Beschlussanfechtungen (insbesondere gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüche),
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Durchsetzung/Abwehr von sonstigen Ansprüchen von Wohnungseigentümer gegen die restlichen Wohnungseigentümer (z.B. bei illegalen Nutzungen des Gemeinschaftseigentums, Durchsetzung/Abwehr von Umbau- und Reparaturmaßnahmen)