Sie hatten einen Unfall?
Kein Problem!
Bei Verkehrsunfällen helfe ich Ihnen gerne, den Schaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen und berate Sie bei der Ausfüllung von Schadensprotokollen und Anzeigen.
Anwaltskosten entstehen Ihnen hierfür in der Regel nicht, da diese von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden müssen.
Wichtig ist für Sie, dass Sie vor Beauftragung der Reparaturwerkstatt, anwaltlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung auch übernommen werden.
Ich berate Sie:
- welche Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen,
- ob es sinnvoll ist, vorab ein Sachverständigengutachten einzuholen,
- welche zusätzlichen Schadenspositionen (Nutzungsausfall, An-und Abmeldekosten etc.)durchsetzbar sind,
- welche Anträge Sie bei Körperverletzungen wo stellen müssen,
- in welcher Höhe Ihnen Schmerzensgeldansprüche zustehen
und setze Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung durch.
Wussten Sie, dass Sie bei einem Verkehrsunfall oftmals keine Rechtschutzversicherung brauchen? Ihre Anwaltskosten werden nämlich in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen!
Hatten Sie also einen Unfall und keine Rechtsschutzversicherung, dann können Sie sich bei mir in einem kurzen Vorgespräch zumindest Gewissheit über Ihre Erfolgschancen verschaffen.