Wer trägt die Anwaltskosten?
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber einer anwaltlichen Dienstleistung auch die Kosten seines Anwalts.
Dies ist der Mandant.
Unter bestimmten Umständen kann jedoch eine dritte Person zur Kostenübernahme verpflichtet sein.
Wird etwa ein Zivilrechtsstreit gewonnen, so hat die unterlegene Prozesspartei nicht nur die eigenen sondern auch die Anwalts- und Gerichtskosten seines Prozessgegners zu übernehmen.
Oder erfolgt in einem Strafverfahren ein Freispruch, dann übernimmt die Staatskasse die Kosten des Anwalt (Verteidigers).
Auch stellt der Staat durch Gewährung von Prozess- und Beratungskostenhilfe sicher, dass bedürftige Personen ebenfalls zu ihrem Recht kommen können.
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